Begriff | Definition |
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Warschauer Vertrag | Im Jahr 1970 unterzeichneten die Volksrepublik Polen und die Bundesrepublik Deutschland den Warschauer Vertrag, mit vollem Titel: "Vertrag über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen". Im Mittelpunkt stand die Anerkennung der Westgrenze Polens sowie die Wahrung territorialer Integrität. Die von deutscher Seite umstrittene Unterzeichnung war erst durch die Neue Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt möglich. Deutschland ratifizierte den Vertrag erst im Jahr 1972 wodurch er schließlich mit zweijähriger Verspätung in Kraft trat.
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